Betrifft:
- KPÖ-Bezirksrat Josef Iraschko. Foto (c) Martin Juen
Notwendige Änderungen der Stadtverfassung, besonders des § 104 (Anträge der Bezirksvertretungen), Absatz 1.
Begründung:
Auf Grundlage der bestehenden Wiener Stadtverfassung, besonders des letzten Satzes des § 104, Abs.1 („Angelegenheiten der Gesetzgebung, der Gemeindeabgaben, Entgelte und Tarife sowie Personalangelegenheiten können nicht Gegenstand von Anträgen sein“) werden vom Vorsitz der Bezirksvertretung dementsprechende Anträge auf Grund der Gesetzeslage nicht nur nicht zur BV zugelassen, sondern auch der BV die Inhalte und Begründungen eines solchen Antrags nicht einmal zur Kenntnis gebracht.
Die KPÖ-Leopoldstadt ist der Meinung, dass diese Einschränkung der politischen Entscheidungs-kompetenz der Bezirksvertretung in diesen entscheidenden Punkten ein demokratisch nicht mehr vertretbarer Anachronismus darstellt. Wir schlagen daher vor, von der derzeit praktizierten lediglich formal-demokratischen, verwaltungstechnisch gewünschten Dezentralisierung zu einer in weiten Teilen tatsächlichen Bezirksautonomie voranzuschreiten und darüber im Bezirk entsprechende Diskussionen mit den BezirksvertreterInnen unter Einbeziehung interessierter Teile der Bevölkerung zu initiieren, z.B. als ersten Schritt in Form der Gründung eines demokratiepolitischen Arbeitskreises auf Ebene der Bezirksvertretung.
Aus diesem Vorschlag ergibt sich, gerichtet an den Bezirksvorsteher und an den Vorsitz der Bezirksvertretung, folgende Anfrage:
Können Sie dem oben formulierten Vorschlag nahetreten und eine dementsprechende Initiative sowohl in Richtung Gemeinderat als auch in Richtung Bezirksvertretung und Bezirksbevölkerung starten?
Josef Iraschko, KPÖ Leopoldstadt, 13.12.2011