Und es ist auch nicht verwunderlich, dass selbst Wiener Wohnen und viele sogenannten Gemeinnützige Wohnbaugesellschaften (im Volksmund als Genossenschaftswohnungen bezeichnet) erst bei entsprechender Hartnäckigkeit und juristischem Druck die berechtigten Forderungen von MieterInnen erfüllen.
Der Verein “MI-MieterInnen-Initiative” (MI) hat bisher 5 Verfahren auf Basis der OGH-Urteile eingeleitet und alle 5 Verfahren gewonnen. Den MieterInnen konnten so zu Unrecht einbehaltene Beträge in Höhe von € 3.860,00 zurückbezahlt werden.
Auffällig dabei ist und daher auch die strategische Linie des Vereins MI voll bestätigend: die Hausverwaltungen geben erst nach, wenn sie sehen, dass wir es mit dem Gang zu Gericht sehr ernst meinen, also Ihnen der gerichtliche Zahlungsbefehl überreicht wird. Hoffen sie doch, dass die meisten MieterInnen Angst vor dem Kostenrisiko haben und lieber auf ihre berechtigten Forderungen verzichten und nicht zu Gericht gehen. Durch den von betroffenen MieterInnen eingerichteten und finanzierten Rechtshilfefonds (RHF) können die Risiken reduziert und - wie man sie - auch Erfolge erzielt werden.