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Prozesserfolge für MieterInnen

Montag 3. Dezember 2007, von Doris Schlager

In der ersten PolDi-Zeitung haben wir auf der MieterInnen-Seite über die spektakulären OGH-Urteile berichtet, welche die Erhaltungspflichten von EigentümerInnen und Hausverwaltungen strenger fassen und die bisherige Praxis der Überwälzung dieser Pflichten auf die MieterInnen endlich beendet. Wie zu befürchten war, laufen die großen Hausgesellschaften und Verwaltungen gegen diese beiden Urteile Sturm und lassen nichts unversucht, eine neuerliche für sie günstigere Rechtsprechung zu erreichen.

Und es ist auch nicht verwunderlich, dass selbst Wiener Wohnen und viele sogenannten Gemeinnützige Wohnbaugesellschaften (im Volksmund als Genossenschaftswohnungen bezeichnet) erst bei entsprechender Hartnäckigkeit und juristischem Druck die berechtigten Forderungen von MieterInnen erfüllen.

Der Verein “MI-MieterInnen-Initiative” (MI) hat bisher 5 Verfahren auf Basis der OGH-Urteile eingeleitet und alle 5 Verfahren gewonnen. Den MieterInnen konnten so zu Unrecht einbehaltene Beträge in Höhe von € 3.860,00 zurückbezahlt werden.

Auffällig dabei ist und daher auch die strategische Linie des Vereins MI voll bestätigend: die Hausverwaltungen geben erst nach, wenn sie sehen, dass wir es mit dem Gang zu Gericht sehr ernst meinen, also Ihnen der gerichtliche Zahlungsbefehl überreicht wird. Hoffen sie doch, dass die meisten MieterInnen Angst vor dem Kostenrisiko haben und lieber auf ihre berechtigten Forderungen verzichten und nicht zu Gericht gehen. Durch den von betroffenen MieterInnen eingerichteten und finanzierten Rechtshilfefonds (RHF) können die Risiken reduziert und - wie man sie - auch Erfolge erzielt werden.

P.S.

Der Verein MI lädt interessierte MieterInnen zu seiner 3. Generalver- sammlung ein, wo auch über die Prozesse und die weiteren Strategien berichtet und diskutiert wird.

Samstag, 15. Dezember 2007 ab 16,00 Uhr im Cafe Sperlhof, 1020 Wien, Große Sperlgasse 41. Ab 19,00 Uhr laden wir dort zusammen mit PolDi zum Glühweintrinken ein.

Wenn Sie den Rechtshilfefonds unterstützen wollen, dann bitte Einzahlungen auf das Konto 00604217604, Bank Austria, BLZ 12000, lautend auf MI-MieterInnen-Initiative, oder werden Sie gleich Vereinsmitglied, wir senden Ihnen die entsprechenden Informationen und Antragsformulare gerne zu.


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