Für die MieterInnen eine Mehrbelastung im Jahr von rund € 400,00, für die VermieterInnen und Verwaltungen ein Wertzuwachs von rund € 230,000.000 (in Worten: zweihundertdreissig Millionen).
Stellt man eine Rechnung an von den über 1 Millionen betroffenen Haushalte bei einer durchschnittlichen Wohnungsgröße von 50qm, dann bedeutet das für die VermieterInnen-Seite eine zusätzliche Einnahme von € 8 Mill. pro Monat, auf das ganze Jahr bezogen sind das € 96 Millionen - faktisch im Schlaf verdient. Nimmt man jetzt noch ca 1,4 Millionen Haushalte (inklusive der Richtwertmieten-Haushalte) a 50qm, für die die Anhebung der Kategorie-A-Mieten eine Anhebung der Verwaltungspauschale von derzeit € 2,91 auf € 3,07/qm bringt, dann gibt es für die Verwaltungen ohne auch nur eine Stunde Mehrarbeit ein Plus von € 11,2 Millionen pro Monat, im Jahr € 134,4 Millionen.
Die Regierung und die Opposition bieten statt Hilfe Populismus pur
Wenn jetzt die Regierungsparteien so tun, als wären sie überrascht, dann lügen sie uns was vor, weil diese Regelungen in den von ihnen selbst produzierten Gesetzen stehen. Das ist ihnen nicht passiert, sondern das ist ihr politisches Einverständnis im Dienste der Immobilienbranche. Gerade die FPÖ übt sich jetzt am meisten in Populismus, obwohl bekanntermaßen ein Großteil ihrer Klientel aus dem Bereich der Immobilienwirtschaft stammt.
Leider sind auch die Forderungen der AK in dieser Hinsicht untauglich, auch wenn sie unmittelbar eine Linderung für die MieterInnen bedeuten würden. Die Forderung nach inflationsbedingter Mietsteigerungen nur in fünf Jahren oder erst bei einen Schwellenwert von 10% schiebt das Problem nur vor sich her. Was nötig ist, ist die gänzliche Abkoppelung der Mieten vom Index.
Zur Eindämmung der Mietenexplosion sind folgende sofortige gesetzliche Maßnahmen erforderlich:
ein vorläufiges 5-jähriges Moratorium für Mietensteigerungen und Aussetzen der anstehenden Inflationsanpassung für Kategoriemieten
Vermieterkosten, wie Verwaltungskosten, Grundsteuer und Versicherungen dürfen nicht weiterhin im Rahmen der Betriebskosten auf die MieterInnen überwälzt werden
die Einstiegskosten für die Anmietung einer Wohnung, die Provision und Kaution sind Vermieterkosten und dürfen ebenfalls nicht auf die MieterInnen überwälzt werden.