Mit der OGH-Entscheidung 5 Ob74/17 vom 20. November 2017 (veröffentlicht März 2018) ist zugunsten vieler MieterInnen eine richtungsweisende Klärung zur Frage zuschlagsrelevanter Lagen in sogenannten Gründerzeitviertel (Gebäuder errichtet zwischen 1870-1917) und darüber hinaus erfolgt. Schon im März 2018 gab es viele positive Meldungen vor allem von SPÖ-affinen Institutionen wie Mietervereinigung und AK, im Gegensatz dazu die Stellungnahmen der Immobilienbranche. Das Thema ist eigentlich rechtstheoretisch ausgereizt, beide Seiten warten nur mehr auf einen konkreten juristischen Fall, der naturgemäß kaum vor drei und mehr Jahren ausverhandelt sein wird.
Die Wohnbaustadträtin hat nun um einige Monate verspätet und mit viel medialem Getöse auf Grundlage der OGH-Entscheidung eine neue Lagezuschlagskarte präsentiert, wo statt 42%, wie bisher, mehr als 67% des Stadtgebietes auch außerhalb von Gründerzeitviertel mit Zuschlagsverbot (lt. Richtwertgesetz) ausgewiesen sind. Auch wenn sich schon bisher die meisten VermieterInnen an das bisher geltende Verbot nicht gehalten haben, mussten sie doch auf Grund der meist befristeten Mietverträge ohnehin keine Überprüfungen befürchten, so wirkt die neue Graphik oberflächlich positiv, auch wenn – und darauf hat die Wiener Immobilienwirtschaft sofort hingewiesen-: „..die rechtlich nicht verbindliche Lagezuschlagskarte eine Prozessflut auslösen wird“.
Bei so einer dünnen Suppe, muss man sich also fragen, was soll das ganze Theater, und warum gerade zum jetzigen Zeitpunkt?
Es sei daran erinnert, dass die schwarz/blaue Regierung im Herbst 2017 ihre Regierungsvorhaben vorgestellt hat, u.a. auch wesentliche, von der Immobilienwirtschaft wortwörtlich abgeschriebene Verschlechterungen im Wohnrecht. Explizit wurde die Aufhebung des Lagezuschlagsverbots in den Gründerzeitviertel angekündigt, was in Wien ungefähr 100.000 Wohnungen im Neuvermietungsfall betroffen und die Mieten dort um rund 25% verteuert hätte, bzw. verteuern wird. Dem soll durch die neue OGH-Entscheidung, auf deren Grundlage die Karte erstellt wurde, entgegen gewirkt werden. Wird aber das Vorhaben der Regierung tatsächlich Gesetz, dann nützen die jetzigen Manöver der Wiener SPÖ überhaupt nichts. Ob damit wirklich Druck auf diese Regierung ausgeübt werden kann, sei dahingestellt.
Wollte die SPÖ wirklich Druck auf die Regierung und die Immobilienwirtschaft ausüben, und dieser wäre enorm wichtig, müsste sie ihre MieterInnen-Organisation, die Mietervereinigung, aufrufen, ihre mehr als 50.000 Mitglieder zu mobilisieren.
Und dann müssten sie sich ernsthafter als bisher zusammen mit der sicher willigen Zivilgesellschaft um die hauptsächlichen Preistreiber auf dem Wohnungsmarkt kümmern, nämlich die befristeten Mietverträge, und die Grund- und Bodenspekulation. Die Frage der Lagezuschläge ist dabei nur ein Nebenschauplatz, wenn nicht sogar ein Ablenkungsmanöver von den eigentlichen Problemen am Wohnungsmarkt.
Da reicht es nicht, ständig über die hohen Mieten zu jammern, sondern es sollte langsam aber sicher über entschädigungslose Enteignung von Grund und Boden zugunsten des Baus von leistbaren Wohnungen nachgedacht werden und über das Ende der befristeten Verträge.
Josef Iraschko, Mietrechtsexperte und Bezirksrat in der Leopoldstadt