Sieht man sich aber die "allgemeinen Voraussetzungen" für den Anspruch auf Vormerkung für eine Gemeindewohnungetwas genauer an, dann kommt man in’s Grübeln. Wie bisher sind folgende Grundvoraussetzungen für eine Vormerkung zu berücksichtigen:
Vollendung des 17. Lebensjahres
Zwei Jahre Hauptwohnsitz in Wien
Österreichische StaatsbürgerInnen oder diesen Gleichgestellte (z.B. anerkannte Flüchtlinge)
Unterschreitung der festgelegten Einkommensgrenze
Fallstricke
Ist schon das Kriterium der zwei Jahre Hauptwohnsitz in Wien ein Fallstrick, wird nun ein neues Element eingeführt: Ein Bonussystem, das zusätzlich zu den oben erwähnten Kriterien den Lebensmittelpunkt Wien berücksichtigt. Was heißt das? Ich zitiere aus den offiziellen Unterlagen: "Ergänzend zu der bereits für die Vormerkung einer Gemeindewohnung gültigen Grundvoraussetzung, dass InteressentInnen seit mindestens zwei Jahren in Wien wohnhaft und hauptgemeldet sein müssen, wird in Zukunft der Lebensmittelpunkt Wien noch stärker berücksichtigt. Personen, die bereits seit langem in Wien wohnhaft sind, können einen Bonus von bis zu neun Monaten in der Reihung der Angebotslegung erhalten." Diese Art von Vorreihung ist ab 5 Jahre gestaffelt. So werden nach fünf Jahren z.B. drei Monate in der Vorreihung "gutgeschrieben", usw.. Bei maximal 15 Jahren werden dann bis zu 9 Monate gutgeschrieben.
Eleganter Rassismus
Mit diesem so einleuchtenden und objektiv erscheinenden Trick werden "angestammte" Wienerinnen und Wiener automatisch denjenigen vorgereiht, die eben nicht auf einen längeren Lebensmittelpunkt in Wien verweisen können. Und wer könnte das wohl sein? Man denke jetzt nur an die vielen Flüchtlinge. Mit diesem so einleuchtenden und objektiv erscheinenden Trick werden "angestammte" Wienerinnen und Wiener automatisch denjenigen vorgereiht, die eben nicht auf einen längeren Lebensmittelpunkt in Wien verweisen können. HCs Ruf "keine Gemeindewohnungen für Ausländer!" ist auf diese "elegante" Weise tendenziell umgesetzt, wenn nun anerkannten Flüchtlingen, deren Verfahren also positiv abgeschlossen wurde, trotz anders lautender gesetzlicher Vorgaben der Zugang zum sozialen Wohnbau erschwert wird.
Kniefall vor dem Stammtisch
Während man HCs-Spruch als rassistisch motiviert bezeichnen könnte, fällt einem "Normalbürger" diese "objektivierte" Wohnungsvergabe kaum auf. Und trotzdem macht sie anerkannte Flüchtlinge auf dem Gebiet der Wohnungsvergabe zu Menschen zweiter und dritter Klasse. Genau genommen handelt es sich um einen Kniefall vor HC und dem Wirthaus-Stammtisch.