2004 hat sich mittels einfacher Gesetzesänderung (Grasser in der Pose des l’etat c’est moi) dieser "Rechtsstaat" neue Regeln gegeben: Der Status der Gemeinnützigkeit von über 60.000 Wohnungen wurde ohne große Diskussion im "Hohen Haus" einfach aufgehoben und damit waren sämtliche BUWOG-MieterInnen mitsamt ihren Wohnungen aus dem noch einigermaßen funktionierendem gemeinnützigen Schutzrechten (WGG) entlassen und zur Spekulation freigegeben. Wenn sich heute betroffene GenossenschaftsmieterInnen gegen die nunmehrigen privaten BesitzerInnen zur Wehr setzen wollen, wird Ihnen – wie auch im Fall Zogaj – quasi mit Genuss, die Keule des Rechtsstaates entgegengeschleudert: Recht muss Recht bleiben. Leider bleibt es offensichtlich allein uns KommunistInnen überlassen, die Frage nach Hintergründen, Profiteuren, Lobbyisten, etc. von Gesetzesänderungen zu stellen.
Allerdings gibt es auch große Unterschiede zwischen Grasser und Zogaj: Dort wo Geld zu Hause ist, ist der gestrenge Gesetzgeber ein wenig nachsichtiger, wo nicht, besinnt er sich seiner vollen Stärke.
Dass gerade jetzt der FPÖ-Mann KHG aus der Unschuldsvermutung zu einem potentiellen Straftäter medienmäßig zugerichtet wird, lässt eher auf die kommenden Wahlkämpfe schließen. Grasser weiß das, er hat ja dieses Spiel selbst mit Leidenschaft gespielt. Nach den Wahlen in der Steiermark und Wien, wo im Vorwahlkampf Munition gegen die FPÖ aus machtpolitischem Kalkül heraus durchaus brauchbar erscheint, wird sich schon seine Unschuld erweisen. Denn um solche Deals wie den BUWOG-Verkauf, wo es auf Kosten des gemeinnützigen Wohnungssektors um fast eine Milliarde Euro ging, gibt es nicht nur einen Akteur. In solche Deals sind ein großer Teil des Immobilien- und Bankenkapitals verstrickt und die werden ihren Parade-Strahlemann samt den vielen Millionen Schmiergeldern nicht so einfach fallen lassen können.
Im Falle Zogaj schaut das schon wieder ganz anders aus: Da steckt zwar ein großes und lobenswertes Engagement der Zivilgesellschaft dahinter, aber da fehlen eben die rettenden Millionen.
Gesetze sind nun einmal Ausdruck der Stärke der agierenden Interessensgruppen. Grasser steht (noch!) unter dem Schutz von gesetzlich geförderten spekulativen Interessen. Arigona Zogaj wird der rechtsstaatliche (humanitäre) Schutz entzogen, weil die politische Klasse scheinbar hilflos zusieht, wie Bevölkerungsgruppen gegeneinander aufgehetzt werden. So können sie leichter von ihrer eigenen Schuld am Chaos, Krise und wachsender Korruption ablenken.
Die derzeitige Politik ist weder willens noch fähig eine Änderung herbeizuführen. Ein Politikwechsel wäre dringender denn je notwendig, aber der kann nur von einer starken, bewussten sozialen und demokratischen Bewegung von unten durchgesetzt werden. Unter anderem würde dann auch Grasser kein Pardon zuteil und Arigona Zogaj müsste nicht unser Land verlassen.