Zu zehn Anfragen der Grünen vom 18.12.2007 wurde von Bezirksvorsteher Kubik verlautbart, dass diese bereits schriftlich beantwortet worden seien. Als die Grünen daraufhin versuchten, eine Debatte zu den Fragen zu eröffnen, wurde diese mit dem erneuten Hinweis verweigert, dass die Anfragen ja bereits beantwortet seien. In der dadurch ausgelösten, heftigen Geschäftsordnungs-Debatte legte sich der SPÖ-Vorsitz darauf fest, dass zu schriftlichen Anfragebeantwortungen keine inhaltliche Debatte zugelassen werden müsse.
Eine unzulässige Interpretation der Wiener Stadtverfassung und Geschäftsordnung (GO) der Bezirksvertretungen! Zu Anfragen heißt es dort eindeutig: "Über die Beantwortung von Anfragen ist eine Debatte zulässig. Diese hat der Vorsitzende zu eröffnen, sobald eine Wortmeldung vorliegt."
Damit war es noch nicht getan: Zur selben Sitzung lagen neun neue Anfragen vor. Bezirksvorsteher Kubik teilte lapidar mit, dass alle Anfragen schriftlich beantwortet werden. Mit anderen Worten: Zu Anfragen sollen in Zukunft keine Debatten mehr zugelassen werden. Das widerspricht nicht nur der Stadtverfassung sondern ist ein demokratiepolitisches Armutszeugnis!
Anträge, die nach Interpretation der SPÖ nicht der Geschäftsordnung entsprechen, werden zur Versammlung nicht zugelassen und auch den Bezirksräten nicht übermittelt. Damit hat die Mehrheitsfraktion leichtes Spiel, unliebsame Anträge und Debatten auszuschalten. Anfragen bilden daher die letzte Möglichkeit, sich dieser autoritären Vorgangsweise zu entziehen, um zumindest Inhalte aus unterdrückten Anträgen in die Bezirksvertretung zu tragen. Ein legitimes und notwendiges Mittel angesichts einer völlig undemokratischen Debattenkultur.
Durch den verfassungswidrigen Trick einer ausschließlich schriftlichen Beantwortung von Anfragen, wird die letzte Möglichkeit zur demokratischen Beteiligung beseitigt. Nur SPÖ-genehme Beiträge können zur Diskussion gebracht werden.
Das ist Bezirksdemokratie im Sinne der SPÖ.