Wie wählen?
• Wahl im Betrieb:
In vielen größeren Betrieben wird von den BetriebsrätInnen ein Betriebswahlsprengel eingerichtet – Direkt im Betrieb Stimme abgeben.
• Briefwahl:
Wenn die Wahl direkt am Arbeitsplatz nicht organisiert werden konnte, bekommest du automatisch eine Wahlkarte per Post zugestellt – Stimme abgeben, ins Kuvert stecken und ins nächte Postkasterl damit!
• Wählen in einem öffentlichen Wahllokal:
Du kannst die zugestellte Wahlkarte auch in einem der zahlreichen Wahllokalen abgeben:
Nächstes Wahllokal unter:
http://bit.ly/1ef2Zdo
• Wer darf wählen?
Sämtliche ArbeitnehmerInnen in aufrechten Dienstverhältnissen. Auch freie DienstnehmerInnen sind wahlberechtigt, da sie ebenfalls AK Mitglieder sind.
Lehrlinge, AK Mitglieder in Karenz, im Präsenz- oder Zivildienst, geringfügig Beschäftigte und Arbeitsuchende können ebenfalls ihre Stimme abgeben, allerdings müssen sie sich rechtzeitig (bis 08.03.2014) in die Wählerliste eintragen.
Noch Fragen zur AK-Wahl: oliver.jonischkeit@oegb.at
Mehr Infos zum GLB-Wien:
www.glb-wien.at