In der ELGA werden alle ärztlichen und pflegerischen Befunde sowie die gesamten Medikamente der BürgerInnen die das Gesundheitswesen in Anspruch nehmen schrittweise zentral gespeichert und abrufbar. Wir sehen diese Entwicklung sehr skeptisch und empfehlen jeder/m BürgerIn, sich vorläufig davon abzumelden.
Eine aktive Abmeldung ist wichtig, weil:
Die Elektronische Gesundheitsakte lt. Experten verfassungsrechtlich bedenklich ist.
Ohne Zustimmung der BürgerInnen jederzeit von jeder Stelle auf deren Gesundheitsakte zugegriffen werden kann.
Die ELGA einen weiteren Schritt zur Totalüberwachung der BürgerInnen und zur fortschreitenden Privatisierung des Gesundheitswesens darstellt.
Daten im Netz nie sicher sind, dies zeigen schon jetzt erfolgreiche kriminelle Zugriffe auf Gesundheitsdaten.
Das Recht auf eine zweite ärztliche Meinung beschnitten wird.
Auch peinliche/unliebsame Befunde jederzeit einsehbar sind. Die ärztliche Schweigepflicht wird damit komplett aufgehoben.
Es nur eine Frage der Zeit bzw. der nötigen Querverbindungen (Betriebsarzt der auch praktischer Arzt ist usw.) ist, bis Arbeitgeber und Staat auf die Gesundheitsakten aller BürgerInnen zugreifen können.
Wir unsere Krankenakten nicht auswerten lassen wollen, da Therapien damit noch mehr auf ihre ökonomische Sinnhaftigkeit untersucht werden. Weitere Leistungseinschränkungen im Gesundheitssystem wären die Folge.
Abmeldung
Abmelden können sie sich, wenn sie eine Bürgerkarte haben, unter www.gesundheit.gv.at oder sie drucken dieses Formular aus:
ergänzen ihre Daten und schicken es:
An die
Generaldirektion des
Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger
Postfach 600 (Kundmanngasse 21-27)
1031 Wien
Ganz wichtig: Immer eine Kopie eines Personaldokuments (Reisepass, Personalsausweis) beifügen und dessen Nummer am Formular vermerken!
Weitere Infos zum Thema ELGA:
Der praktische Arzt Rudi Gabriel zum Thema:
http://www.glb.at/article.php/das—hei-e-eisen—elga
Plattform "Solidarisch Gsund" zum Thema:
http://solidarischgsund.org/2011/12/15/grose-gefahr-fur-schweigepflicht/
Formularquelle:
www.argedaten.at