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Bedingungsloses Grundeinkommen - Eine wirkungsmächtige Idee!

von Michael(a) Heindl

Samstag 24. August 2013, von Michael(a) Heindl

Wir leben in einem der reichsten Länder der Welt. Echt! Sie persönlich merken eigentlich nichts davon? Aber Sie haben doch bestimmt schon davon gelesen.

Sie sind an dieser ganzen Politikfarce eigentlich gar nicht mehr interessiert? Ich kann Sie verstehen. Suchen Sie doch einmal den Theaterbegriff „Farce“ in Wikipedia – treffender könnte unser politisches Tagesgeschehen kaum beschrieben werden.

Bei jeder Wahl werden ein paar Nationalratsmandate von einer etablierten Partei zur anderen und wieder zurück verschoben. Die letzten Jahrzehnte haben uns immer wieder gezeigt, dass wir von den im Parlament vertretenen Parteien keinerlei Veränderungen zugunsten der Menschen zu erwarten haben.

Wovon spricht man denn eigentlich, wenn man vom Reichtum eines Landes redet? Vom Durchschnitt.

Nehmen wir einfach einmal die beliebige Summe von 3.600 € als Durchschnittseinkommen. Jetzt könnten wir davon ausgehen, die meisten von uns verdienen 3.600 €, der/die Eine mehr, der/die Andere weniger, und so kommen wir auf diese Summe.

Realistischer ist allerdings folgendes Beispiel: nehmen wir einen Betrieb mit 10 Personen – der Manager dieses Betriebes bekommt 23.400 € und die ArbeiterInnen jeweils 1.400 €. Auch das ist ein Durchschnittseinkommen von 3.600 €.

Natürlich merken viele von uns nichts davon, in einem sehr reichen Land zu leben. Tatsächlich leben ca. 300.000 Menschen in Österreich in Armut! 1,4 Millionen von 8 Millionen Einwohnern unseres Landes sind armutsgefährdet! Die Mindestsicherung (2013) besteht aus 2 Teilen: 596,18 € Grundbetrag und 198,73 € Wohnkostenanteil pro Monat. Zusammen sind das 794,91 € (Quelle: www.arbeiterkammer.at). Dieser Betrag liegt unter der Armutsgrenze von 1066 € (Armutskonferenz 2013). Wussten Sie, dass das eine Verletzung der Menschenrechte in Artikel 22 und 25
bedeutet?*

Ein wirksames Mittel, den Reichtum unseres Landes allen Menschen zugute kommen zu lassen, wäre ein „Bedingungsloses Grundeinkommen“ (BGE). Ein Einkommen, welches ALLEN Menschen, ohne an Bedingungen geknüpft zu sein, ihre materiellen Bedürfnisse und darüber hinaus die Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben ermöglicht.

Schauen Sie sich die Einkommensunterschiede anhand des bereits erwähnten Beispiels der ungerechten Durchschnittseinkommen an, und beziehen Sie die hohe durchschnittliche Kaufkraft mit ein:

Dann wird klar, dass die Finanzierung durch eine Umverteilung das geringste Problem ist. Wenn unsere Politiker eine Finanzierung des BGE als undurchfürbar darstellen, straft sie die Statistik von Eurostat entweder Lügen oder untermauert die ohnehin vermutete Inkompetenz. Allein wenn der aufgeblähte Administrationsapparat AMS wegfällt, der entstanden ist, um Transferleistungen an unzählige Bedingungen zu knüpfen, würden enorme finanzielle Ressourcen frei.

Nicht nur die KPÖ, sondern viele andere vor uns haben bereits ein BGE als möglichen Lösungsansatz zu unserer gesellschaftspolitischen Problematik angedacht. Die Schweizer sind schon ein seltsames Völkchen – gerade dort ist man bereits kurz vor einer Volksabstimmung zum BGE. Durch die legendäre schweizer Eigenständigkeit ist man besonders dort zu innovativem Denken und Handeln imstande.

*Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1958: Beitritt Österreichs zur Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK, in Verfassungsrang seit 1964):

Artikel 22:
„Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.“

Artikel 25:
1. „Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.“
2. „Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.“


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