Unterschreiben für die Europäische BürgerInnen-Initiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen:
https://ec.europa.eu/citizens-initiative/REQ-ECI-2012-000028/public/index.do
Langfristig besteht das Ziel darin, allen Menschen in der EU die Befriedigung ihrer materiellen Bedürfnisse zur Führung eines würdevollen Lebens gemäss den Vorgaben der EU-Verträge als bedingungsloses individuelles Recht zu garantieren und ihre gesellschaftliche Teilnahme durch die Einführung eines BGE zu stärken. Kurzfristig geht es darum, Initiativen wie z.B. “Pilotstudien” (Art 156 AEUV) sowie die Prüfung unterschiedlicher BGE-Modelle (EP-Beschluss 2010/2039 (INI) §44) seitens der EU auf den Weg zu bringen.
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Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte -
Artikel 22:
"Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind."
Zur Info: Die Mindestsicherung (2013) besteht aus 2 Teilen: 596,18 € Grundbetrag und 198,73 € Wohnkostenanteil pro Monat. Zusammen sind das 794,91 €
(Quelle: http://www.arbeiterkammer.at/online/mindestsicherung-wer-bekommt-wie-viel-56975.html )
Die Armutsgrenze hingegen liegt zur Zeit bei 1031 €