Schon bei der Einführung der Mindestsicherung im letzten Jahr war klar, dass diese den Ansprüchen, die Sozialhilfe zu vereinheitlichen und eine größere Rechtssicherheit zu schaffen, nicht gerecht werden würde. Armutsfester ist Österreich jedenfalls nicht geworden, die Standards sind weiterhin nicht einheitlich. Dafür ist die Bürokratie - vor allem in Wien - reichlich überfordert. Immer wieder wurde von unzumutbar langen Wartezeiten berichtet.
Dabei liegt die Mindestsicherung weit unterhalb des Einkommens, ab dem Menschen als armutsgefährdet gelten. Einer Einzelperson stehen dadurch sogar 240 € weniger als die Armutsgrenze zur Verfügung!
Das größte Problem aber ist, dass sich die Mindestsicherung keineswegs am Bedarf orientiert. Die Höhe richtet sich also weder nach den tatsächlichen Wohnungs- und Energiekosten, noch wird die Hilfe in besonderen Lebenslagen garantiert.
Die 25% der Mindestsicherung, welche für den „Wohnbedarf“ vorgesehen sind, reichen natürlich nicht einmal annähernd, um in Wien eine Wohnung zu derzeitigen Preisen anzumieten. Die Möglichkeit, zusätzlich Wohnbeihilfe zu beziehen, wollte Wien den MindestsicherungsbezieherInnen aber nicht gewähren. So wurde letztes Jahr beschlossen, dass die Mindestsicherung nicht dem Einkommen zugerechnet werden darf, welches mindestens nachgewiesen werden muss, um Wohnbeihilfe beziehen zu können.
Erst der Aufschrei zahlreicher SozialarbeiterInnen, dass viele KlientInnen vor der Delogierung stünden, führte dazu, dass nach über einem Jahr dieser Entscheid mit einem Gemeinderatsbeschluss zurückgenommen wurde.
Allerdings steht jetzt eine grundsätzlichere gesetzliche Änderung im Raum, die „aufkommensneutral“ sein soll. Aufmerksame BeobachterInnen wissen: Dies kann nichts Gutes bedeuten.